Rechts und links des Schienenstranges

 

Was ist eigentlich eine Kleinbahn?

 

 

Staatsbahnen haben auf der Grundlage des Gesetzes von 1838 einen Rechtsanspruch für den allgemeinen Verkehr. Damit dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Strecken Personen und Güter nach den gültigen Tarifen im Durchgangsverkehr transportieren. D. h., das Personen- und Güterverkehr der nicht für das eigene Streckennetz bestimmt ist, kann im Transit auf andere Netze durchgeleitet werden.

 

Privatbahnen dienen, wie die Staatsbahnen dem allgemeinen Verkehr, nur daß hinter der Gesellschaft andere Interessensvertreter als der Staat stehen. Privatbahnen können regelspurig oder schmalspurig ausgeführt sein. In den Anfangsjahren der Eisenbahn gab es nur Privatbahnen, deren Ziel es war, möglichst hohe Dividenden an die Eigentümer auszuschütten. Nach der großen Verkaufswelle in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts wurden die meisten Privatbahnen zu Staatsbahnen.

 

Nebenbahnen sind Bahnen des allgemeinen Verkehrs von untergeordneter Bedeutung. Diese Bezeichnung wurde 1892 bei der KPEV eingeführt.

 

Die Bezeichnung Sekundärbahnen gab es vor allem in den süddeutschen Gebieten. Es sind untergeordnete Staats- und Privatbahnen und werden seit Gründung der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft ebenfalls als Nebenbahnen bezeichnet.

 

Ab 1869 betrieb das Königreich Bayern sogenannte Vizinalbahnen. Sie waren regelspurig, für den allgemeinen Verkehr zugelassen, aber nur von lokaler Bedeutung.

 

Endlich: 1884 erlässt Bayern ein Gesetz für regel- und schmalspurige Bahnen, die nur eine örtliche Bedeutung haben. Diese Lokalbahnen dienten nur dem öffentlichen Verkehr! Der öffentliche Verkehr schließt den Übergangsverkehr zum restlichen Eisenbahnnetz mit ein.

 

1892 zog Preußen nach und erließ die Richtlinien für das Kleinbahngesetz, indem der vereinfachte Bau und der Betrieb einer Kleinbahn geregelt wurde. Die Rechtsform der Kleinbahngesellschaft war frei. Eine Kleinbahn dient ausschließlich dem öffentlichen, also dem kleinen Verkehr und schließt den Transitverkehr per Gesetz aus. Sie kann regel- oder schmalspurig ausgeführt werden. Zu Kleinbahnen zählen u.a. auch Straßen- und Seilbahnen. Das Gesetz hatte nur in Preußen Gültigkeit!

 

Die Kreisbahn ist eine Kleinbahn, deren Inhaber ausschließlich öffentlichen Charakter haben. Also Staat, Provinz, oder Kreis.

 

Tertiärbahnen sind Bahnen des nichtöffentlichen Verkehrs ( Feldbahn, Industriebahn ) und werden heute als Werkbahnen bezeichnet.

 

Aufgemerkt nun also denn:

 

 

In Preußen verkehrten schmalspurige Privatbahnen ( Südharz Eisenbahn, Kreis Altenaer Eisenbahn ), Kleinbahnen ( Königsberger Klb, Ortelsburger Klb ) und Kreisbahnen ( Kreisbahn Rathenow- Senzke- Nauen, Kehdinger Kreisbahn).

 

Mecklenburg konnte nur mit einer schmalspurigen Privatbahn aufwarten, der Doberan- Heiligendammer Eisenbahn

 

In Baden und Würtemberg gab es Privatbahnen ( Aalen- Dillingen, Amstetten- Laichingen ) und Lokalbahnen ( Müllheim- Badenweiler, Karlsruher Lokalbahn ).

 

Bayern begnügte sich mit Lokalbahnen ( Regensburger Klb. ) und Privatbahnen ( Prien- Stock )?????????????????????????????????????????????????????????????

Sachsen hatte bis auf die ZOJE nur schmalspurige Staatsbahnen.

 

Na, ist jetzt alles klar?

 

Betriebsleitung

der Kreisbahn

Rathenow- Senzke- Nauen